Erwägungsgrund 6 32024D1059
Die Resolution 1851 (2008) des VN-Sicherheitsrates enthält außerdem eine Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an die Staaten, Regionalorganisationen und internationalen Organisationen, die über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, sich aktiv am Kampf gegen Seeräuberei und bewaffnete Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias zu beteiligen, insbesondere indem sie im Einklang mit dieser Resolution, der Resolution 1846 (2008) und dem Völkerrecht Marinefahrzeuge und Militärluftfahrzeuge entsenden sowie Boote, Schiffe, Waffen und ähnliches Gerät, die bei der Begehung von Seeräuberei und bewaffneten Raubüberfällen auf See vor der Küste Somalias verwendet werden oder für deren Verwendung es einen hinreichend begründeten Verdacht gibt, beschlagnahmen und beseitigen.