Erwägungsgrund 8 32024D1059
Die Geltungsdauer der durch Ziffer 14 der Resolution 2608 (2021) des VN-Sicherheitsrates erteilten Ermächtigungen, die erstmals durch die Resolution 1846 (2008) des VN-Sicherheitsrates erteilt worden waren, ist am 3. März 2022 abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es Staaten und Regionalorganisationen durch diese Ermächtigung gestattet, in die Hoheitsgewässer Somalias einzulaufen, um seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle auf See zu bekämpfen und innerhalb der Hoheitsgewässer Somalias alle notwendigen Mittel zur Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle anzuwenden.