Erwägungsgrund 6 32024D1496
Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 erlassen, mit dem die humanitäre Ausnahme nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 erlassen, mit dem die humanitäre Ausnahme nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden, und in die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen aufgenommen wurde. Am 27. November 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2686 erlassen, mit dem die humanitäre Ausnahme in bestimmte Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen zugunsten von in der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats genannten Akteuren, von Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat, von Organisationen und Agenturen, die von einem Mitgliedstaat zertifiziert oder anerkannt sind, sowie von spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten aufgenommen wurde.