Erwägungsgrund 7 32024D1496
Am 23. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/408 erlassen, mit dem für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zum 24. August 2023 zugunsten internationaler Organisationen und bestimmter Kategorien von Akteuren, die an humanitären Tätigkeiten beteiligt sind, eine Ausnahme vom Einfrieren der Vermögenswerte benannter natürlicher oder juristischer Personen und Organisationen sowie von den Beschränkungen für die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an benannte natürliche oder juristische Personen und Organisationen eingeführt wurde. Am 14. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1467 erlassen, mit dem diese Ausnahme bis zum 24. Februar 2024 verlängert wurde. Am 18. Dezember 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2876 erlassen, mit dem die Ausnahme bis zum 1. Juni 2024 verlängert wurde, um die rasche Erbringung von Hilfe zu erleichtern und den Akteuren, denen diese Ausnahme zugutekommt, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu bieten.