Erwägungsgrund 4 32024D1680
Da die Änderungen der Geschäftsordnung für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Da die Änderungen der Geschäftsordnung für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen.