Erwägungsgrund 5 32024D1680
Gemäß den vom Sekretariat des Ausschusses vorgeschlagenen Änderungsentwürfen würden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Regeln für die zur Beschlussfassung im Ausschuss erforderlichen Mehrheiten beibehalten, jedoch durch einige neue Anforderungen ergänzt. Die Union sollte alternative Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung vorlegen, um dem Regelungsbedarf im Zusammenhang mit dem Beitritt der Union zum Übereinkommen besser Rechnung zu tragen und die Interessen der Union zu schützen sowie gleichzeitig die Bereitschaft der Union zum Ausdruck zu bringen, Bedenken von Vertragsparteien des Übereinkommens, die keine Mitgliedstaaten der Union sind, zu berücksichtigen.