Erwägungsgrund 4 32024D1764
Die Union hat bereits gemeinsame Vorschriften erlassen, die sich zu einem großen Teil mit bestimmten Elementen überschneiden, deren Aufnahme in das geplante Zusatzprotokoll geprüft wird. Zu diesen gemeinsamen Vorschriften gehören insbesondere die Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates, die die Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt. Darüber hinaus bleiben die Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2006/783/JI des Rates in den Beziehungen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten anwendbar. Diese gemeinsamen Vorschriften des Unionsrechts könnten von bestimmten Aspekte des Zusatzprotokolls im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beeinflusst oder in ihrer Tragweite verändert werden.