Erwägungsgrund 5 32024D1764
Zum Schutz der Integrität des Unionsrechts und zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den Regeln des Völkerrechts und denjenigen des Unionsrechts ist es erforderlich, dass die Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen hat oder voraussichtlich in absehbarer Zukunft erlassen wird, an den Verhandlungen über das neue Zusatzprotokoll teilnimmt.