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Die Beträge der den Mitgliedern des Ausschusses und deren Stellvertretern zu zahlenden Tagegelder sind seit 2013 nicht mehr angepasst worden und sollten daher angepasst werden. Es sollte eine regelmäßige Überprüfung der Beträge durchgeführt werden. Dementsprechend sollte eine Überprüfung innerhalb der zwölf Monate vor Beginn der fünfjährigen Amtszeit des Ausschusses durchgeführt werden. Außerdem sollte eine Überprüfung dann durchgeführt werden können, wenn die Inflationsrate laut Eurostat-Daten einen bestimmten Prozentsatz übersteigt. Es sollte ein System für die Erstattung von Reisekosten auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten sowie für Entschädigungen für den Zeitaufwand der Mitglieder des Ausschusses und ihrer Stellvertreter für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und für die diesbezüglichen Verwaltungskosten eingeführt werden.
Am 25. August 2023 ersuchte der Ausschuss den Rat, einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des…
Mit dem Beschluss 2013/471/EU des Rates wurden Vorschriften über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen…
Den Mitgliedern des Überwachungsausschusses werden die ihnen bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten entstehenden Kosten erstattet, und sie erhalten zudem…
Den Mitgliedern des Überwachungsausschusses werden die ihnen bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten entstehenden Kosten erstattet, und sie erhalten zudem…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1013 des Rates wurde eine Ausnahme von den Artikeln 2, 3 und 4 des Beschlusses 2013/471/EU in Bezug auf die Gewährung der Tagegelder…
Nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erhalten die Mitglieder des Überwachungsausschusses gemäß der geltenden Regelung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.