Erwägungsgrund 4 32024D1809
Am 25. August 2023 ersuchte der Ausschuss den Rat, einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Ausschusses sowie deren Stellvertreter anzunehmen, mit dem die in Artikel 2 des Beschlusses 2013/471/EU festgelegten Beträge der Tagegelder angepasst werden, um der gemäß den Daten von Eurostat zwischen 2013 und 2023 veränderten Kaufkraft Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen und beratenden Einrichtungen der Union, insbesondere mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen, zu wahren.