Erwägungsgrund 15 32024D1952
Die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit sollte rasch bestätigt werden, um die rechtzeitige Ernennung des Europäischen Staatsanwalts aus Schweden zu gewährleisten, die für die Aufnahme der Tätigkeit der EUStA in Schweden von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Beschluss sollte daher am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —