Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission vom 16. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32024D1952
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