Erwägungsgrund 7 32024D1952
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission vom 29. Februar 2024 wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission vom 29. Februar 2024 wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.