Erwägungsgrund 5 32024D1954
Es ist wünschenswert, im Hinblick auf die Anwendung der Zollkontingente des Vereinigten Königreichs auf die Einfuhr der in dem vorgeschlagenen Anhang V des Beschlusses Nr. 1/2023 genannten Waren nach Nordirland die Funktionsweise der Regelungen zu verbessern, die im Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses vom 24. März 2023 zur Festlegung der Modalitäten für den Windsor-Rahmen (im Folgenden „Beschluss Nr. 1/2023“) festgelegt sind.