Erwägungsgrund 6 32024D1954
Der Gemeinsame Ausschuss sollte auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss gemäß Artikel 164 Absatz 4 Buchstabe e des Austrittsabkommens in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 des Windsor-Rahmens zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 (im Folgenden „Änderungsbeschluss“) annehmen.