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Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verzinsung von Überschussreserven während einer mehrere Geschäftstage anhaltenden Störung von TARGET im Sinne von Artikel 187a der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) klarzustellen. Zur Teilnahme an geldpolitischen Geschäften des Eurosystems zugelassene Geschäftspartner mit Zugang zur Einlagefazilität im Sinne des Artikels 22 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) hätten während dieses Zeitraums keine Möglichkeit, Mittel in die Einlagefazilität einzubringen und daher sollten ihre Überschussreserven während dieses Zeitraums nicht zu einem niedrigeren Zinsatz als dem Einlagesatz verzinst werden.
Im Fall einer mehrere Geschäftstage anhaltenden Störung von TARGET im Sinne von Artikel 187a der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kommen die Absätze 1 bis…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/275/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/4) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Der EZB-Rat hat festgestellt, dass bestimmte Abweichungen oder Ausnahmen vom Leitzinssatz erforderlich sind. Das Konzept einer Verzinsungsobergrenze sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.