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Die Maßnahme betrifft nur die Überschussreserven zugelassener Geschäftspartner, welche die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität erfüllen, da nur sie Guthaben an die Einlagefazilität übertragen dürfen. Es ist daher angemessen, zwischen der Verzinsung von Überschussreserven dieser Geschäftspartner und der Verzinsung von Überschussreserven von Instituten zu unterscheiden, die keine zugelassenen Geschäftspartner sind oder die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität nicht erfüllen. Die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems stehen einem breiten Spektrum von Geschäftspartnern zur Verfügung, sofern sie die Zulassungskriterien gemäß Artikel 55 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) erfüllen. Um die Kohärenz und Integrität des Geschäftspartner-Rahmenwerks des Eurosystems zu gewährleisten, sollten daher nur zugelassene Geschäftspartner, welche die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität erfüllen, von der Verzinsung von Überschussreserven zum Einlagesatz profitieren.
Ebenso sollte zwischen der Verzinsung von Überschussreserven zugelassener Geschäftspartner, welche die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität erfüllen und…
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verzinsung von Überschussreserven während einer mehrere Geschäftstage anhaltenden Störung von TARGET im Sinne von…
bei Instituten, die gemäß Artikel 55 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) zugelassene Geschäftspartner für die Teilnahme an geldpolitischen Geschäften des…
Der EZB-Rat kann die Verzinsung der von Instituten bei den Zentralbanken des Eurosystems gehaltenen Reserven insgesamt oder zum Teil anpassen. Am 11. Dezember…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Diese Maßnahme soll der Verbesserung der operativen Effizienz und der Risikoeffizienz sowohl für das Eurosystem als auch für die zugelassenen geldpolitischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.