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Ebenso sollte zwischen der Verzinsung von Überschussreserven zugelassener Geschäftspartner, welche die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität erfüllen und der Verzinsung von Überschussreserven zugelassener Geschäftspartner unterschieden werden, welche diese Bedingungen zwar erfüllen, jedoch gemäß Artikel 158 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) ermessensabhängigen Maßnahmen unterliegen und unter Umständen nicht uneingeschränkt Mittel an die Einlagefazilität übertragen dürfen. Wurde der Zugang eines zugelassenen Geschäftspartners zu geldpolitischen Geschäften des Eurosystems, einschließlich der Einlagefazilität, beschränkt, suspendiert oder beendet, so darf die Verzinsung der im Rahmen der Einlagefazilität gehaltenen Guthaben nur bis zu der in den ermessensabhängigen Maßnahmen festgelegten Obergrenze erfolgen oder es darf im Fall einer Suspendierung oder Beendigung des Zugangs keine Verzinsung erfolgen. Um diesen Ermessensrahmen aufrechtzuerhalten, sollte eine positive Verzinsung von im Rahmen der Einlagefazilität gehaltenen Guthaben und Überschussreserven auf Mindestreservekonten nur bis zu dieser Grenze zulässig sein oder es sollte im Fall einer Suspendierung oder Beendigung des Zugangs keine Verzinsung erfolgen.
Die Maßnahme betrifft nur die Überschussreserven zugelassener Geschäftspartner, welche die Zugangsbedingungen für die Einlagefazilität erfüllen, da nur sie…
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verzinsung von Überschussreserven während einer mehrere Geschäftstage anhaltenden Störung von TARGET im Sinne von…
bei Instituten, die gemäß Artikel 55 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) zugelassene Geschäftspartner für die Teilnahme an geldpolitischen Geschäften des…
Der EZB-Rat kann die Verzinsung der von Instituten bei den Zentralbanken des Eurosystems gehaltenen Reserven insgesamt oder zum Teil anpassen. Am 11. Dezember…
Für die Verzinsung von Einlagen bei NZBen, die in den Anwendungsbereich der Leitlinie (EU) 2019/671 (EZB/2019/7) fallen, gelten folgende Obergrenzen:
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.