Art. 1 32024D2033
Die Maßnahmen, die vom italienischen Einlagensicherungssystem Fondo interbancario di tutela dei depositi zugunsten von Tercas im Jahr 2014 ergriffen wurden, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die Maßnahmen, die vom italienischen Einlagensicherungssystem Fondo interbancario di tutela dei depositi zugunsten von Tercas im Jahr 2014 ergriffen wurden, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.