Erwägungsgrund 1 32024D2115
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1937 der Kommission wurde ein unabhängiger beratender Europäischer Fiskalausschuss (im Folgenden: „Ausschuss“) eingerichtet.
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1937 der Kommission wurde ein unabhängiger beratender Europäischer Fiskalausschuss (im Folgenden: „Ausschuss“) eingerichtet.