Erwägungsgrund 3 32024D2115
Der Ausschuss sollte — auf Ersuchen der Kommission oder des Rates — zur Umsetzung des multilateralen Rahmens der fiskalpolitischen Überwachung, einschließlich zur Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel, beraten und dabei die auf dem Vertrag beruhende Rolle und die Zuständigkeiten der Kommission uneingeschränkt achten.