Erwägungsgrund 6 32024D2115
Der Vorsitz und die Mitglieder des Ausschusses werden von der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewählt und ernannt. Die Ernennungen sollten so weit wie möglich eine angemessene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gewährleisten.