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Der Vorsitz und die Mitglieder des Ausschusses werden von der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewählt und ernannt. Die Ernennungen sollten so weit wie möglich eine angemessene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gewährleisten.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament nach Anhörung der Plenarsitzung des Ausschusses eine Auswahlliste der Kandidaten für die Positionen des…
Der Vorsitz und die Mitglieder des Ausschusses werden von der Kommission auf Vorschlag der Präsidentin nach Konsultation des zuständigen Kommissionsmitglieds…
Der (die) Vorsitzende des Ausschusses wird aus der Mitte der Vertreter der Mitgliedstaaten gewählt; seine (ihre) Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Wahl erfolgt mit…
Er besteht aus sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder benennen. Die Neubenennung des Ausschusses…
Der Ausschuss setzt sich aus jeweils zwei von den Mitgliedstaaten ernannten Vertretern und zwei Vertretern der Kommission zusammen. Die Vertreter können von…
Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Kommission ernannt. Diese wählt sie für jeden der den Mitgliedstaaten zugewiesenen Sitze unter den hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.