Beschluss (EU) 2024/2592 des Rates vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Es ist angezeigt, den im Namen der Union in der ICAO zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die angepassten Haftungshöchstbeträge gemäß Artikel 21 und Artikel 22 Absätze 1, 2 und 3 des Übereinkommens von Montreal völkerrechtlich bindend sind und das Übereinkommen von Montreal integrierender Bestandteil der Rechtsordnung der Union ist.
Erwägungsgrund 4 32024D2592
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