Beschluss (EU) 2024/2592 des Rates vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Angesichts des technischen Charakters der genannten Überprüfung, die der im Übereinkommen von Montreal eindeutig definierten Berechnungsmethode folgt, gibt es für die Union keinen Grund, Einwände gegen die Überprüfung zu erheben.
Erwägungsgrund 5 32024D2592
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