Erwägungsgrund 8 32024D2751
Das Übereinkommen sollte nicht so ausgelegt werden, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden könnten —
Das Übereinkommen sollte nicht so ausgelegt werden, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden könnten —