Art. 4 Abs. 1 32008D0542BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Juni 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Kredithistorien (2008/542/EG)
Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission.
Art. 5 32022D1368BESCHLUSS (EU) 2022/1368 DER KOMMISSION vom 3. August 2022 zur Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/767/EU
Den Vorsitz in den Gruppen führt ein Vertreter der Kommission.
Art. 5 Abs. 1 32012D0286BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2012 über die Einrichtung einer Sachverständigengruppe zur Gefahrenabwehr im Landverkehr (2012/286/EU)
Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission.
Art. 4 Abs. 1 32007D0602Den Vorsitz in der Gruppe führt die Kommission.
Art. 5 Abs. 1 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Den Vorsitz in der Gruppe führt die Kommission.