Beschluss (EU) 2024/2820 des Rates vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — „Facilitation“ (Erleichterungen) — des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — hinsichtlich Änderungen des Kapitels 2, des Kapitels 3, des Kapitels 6 und des Kapitels 8 Abschnitte C, E, F und G des genannten Anhangs
Die Änderung 30, die im ICAO-Rundschreiben EC 6/3 – 24/67 enthalten ist, zielt in erster Linie auf eine größere Klarheit und damit größere Kohärenz und Effizienz von Anhang 9 des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Anhang 9“) ab.
Erwägungsgrund 5 32024D2820
Erwägungsgrund 5 32024D2820Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen