Beschluss (EU) 2024/2824 des Rates vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — Erleichterungen — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinsichtlich Änderungen des Kapitels 1, des Kapitels 3 Abschnitte C, D, G und H und des Kapitels 8 Abschnitte H und I des genannten Anhangs
Dieser Beschluss stellt eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, an denen sich Irland gemäß dem Beschluss 2002/192/EG des Rates nicht beteiligt; Irland beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet.
Erwägungsgrund 11 32024D2824
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