Beschluss (EU) 2024/2824 des Rates vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — Erleichterungen — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinsichtlich Änderungen des Kapitels 1, des Kapitels 3 Abschnitte C, D, G und H und des Kapitels 8 Abschnitte H und I des genannten Anhangs
Die Änderung 30, die im ICAO-Rundschreiben EC 6/3 - 24/67 enthalten ist, zielt in erster Linie auf eine größere Klarheit und damit größere Kohärenz und Effizienz von Anhang 9 des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Anhang 9“) ab.
Erwägungsgrund 5 32024D2824
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