Erwägungsgrund 11 32024D3134
Nach der russischen Invasion in die Ukraine verurteilte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 das Vorgehen Russlands, das die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt gefährdet und gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt, und bekundete seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk. Im derzeitigen Kontext bietet der vorübergehende Schutz, wie er vertriebenen Personen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen, durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates, verlängert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 des Rates, gewährt wird, schnelle und wirksame Hilfe in der Union und ermöglicht es diesen vertriebenen Personen, in der gesamten Union Mindestrechte zu genießen, die ein angemessenes Schutzniveau bieten. Durch die Teilnahme an den Arbeitsmärkten der Union können aus der Ukraine vertriebene Personen weiterhin zur Stärkung der Wirtschaft der Union und zur Unterstützung ihres Landes und der dort verbliebenen Menschen beitragen. Später werden sie die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen beim Wiederaufbau der Ukraine nutzen können. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche begründet der vorübergehende Schutz das Recht auf gesetzliche Vormundschaft und auf Betreuung und Schulbildung. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Sozialpartner in die Gestaltung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Kompetenzen, einschließlich der Anerkennung von Qualifikationen der aus der Ukraine vertriebenen Menschen, einbeziehen. Was die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten betrifft, spielen die Sozialpartner eine Schlüsselrolle bei der Abmilderung der Auswirkungen des Krieges.