Erwägungsgrund 8 32024D3134
Mit der europäischen Säule sozialer Rechte werden 20 zentrale Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festgelegt. Sie werden in drei Kategorien unterteilt: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion. Diese Grundsätze und Rechte dienen der Union als strategische Richtschnur und stellen sicher, dass der Übergang zu Klimaneutralität, ökologischer Nachhaltigkeit, und die Digitalisierung sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels sozial verträglich und gerecht erfolgen und dabei der territoriale Zusammenhalt gewahrt wird. Die europäische Säule sozialer Rechte und das begleitende sozialpolitische Scoreboard bilden einen Leitfaden, um die beschäftigungs- und sozialpolitische Leistung der Mitgliedstaaten, einschließlich der sozialen Aufwärtskonvergenz in der Union im Rahmen des Europäischen Semesters, zu verfolgen, Reformen und Investitionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern und um in der heutigen modernen Wirtschaft das „Soziale“ mit dem „Markt“ in Einklang zu bringen, auch durch die Förderung der Sozialwirtschaft. Am 4. März 2021 legte die Kommission einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Aktionsplan“) vor, der ehrgeizige, aber realistische EU-Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung (dass mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen erwerbstätig sein sollten), Kompetenzen (dass mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen sollten) und Bekämpfung der Armut (dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen um mindestens 15 Mio. verringert werden sollte, darunter fünf Millionen Kinder) („die Kernziele der Union für 2030“) und ergänzende Teilziele sowie das überarbeitete sozialpolitische Scoreboard enthält.