Erwägungsgrund 17 32024D3134
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollen im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat nach dem AEUV überwachen, wie die einschlägigen politischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der beschäftigungspolitischen Leitlinien umgesetzt werden. Diese Ausschüsse sollen mit den anderen Vorbereitungsgremien des Rates, die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligt sind, eng zusammenarbeiten. Der Grundsatzdialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte insbesondere in Bezug auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien beibehalten werden.