Erwägungsgrund 15 32024D3134
Diskriminierung in all ihren Formen sollte bekämpft, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet und die Beschäftigung der Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind, unterstützt werden. Wie in der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 und vom 30. Januar 2023 dargelegt, sollten gleiche Zugangsmöglichkeiten und Chancengleichheit für alle sichergestellt werden und Armut und soziale Ausgrenzung, insbesondere von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Roma, verringert werden, indem vor allem für ein wirksames Funktionieren der Arbeitsmärkte und angemessene und inklusive Sozialschutzsysteme gesorgt wird. Darüber hinaus sollten Hindernisse für inklusive und zukunftsorientierte allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Teilnahme am Arbeitsmarkt ausgeräumt werden. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit der Europäischen Garantie für Kinder und der Empfehlung der sogenannten „Barcelona-Ziele für 2030“ in frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung investieren sowie gemäß der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 in attraktivere und inklusivere berufliche Aus- und Weiterbildung und gemäß dem Aktionsplan für digitale Bildung, der Empfehlung zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung und über Wege zum schulischen Erfolg in digitale und grüne Kompetenzen investieren. Der Zugang zu bezahlbarem und angemessenem Wohnraum, auch sozialem Wohnraum, ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährleistung von Chancengleichheit. Gegen Obdachlosigkeit sollte insbesondere mit Präventivmaßnahmen und durch die Förderung des Zugangs zu dauerhaftem Wohnraum und die Bereitstellung von unterstützenden Dienstleistungen vorgegangen werden. Ein zeitnaher und gleichberechtigter Zugang zu erschwinglicher, hochwertiger Langzeitpflege — im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 sowie zu erschwinglichen, hochwertigen Gesundheitsleistungen, einschließlich Prävention und Förderung der Gesundheitsversorgung, ist angesichts der potenziellen zukünftigen Gesundheitsrisiken und im Kontext alternder Gesellschaften von besonderer Bedeutung. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen, zum Wirtschaftswachstum und zur sozialen Entwicklung beizutragen, sollte im Einklang mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, Zielvorgaben für die Beschäftigung und die Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderungen festzulegen, weiter verwirklicht werden. Im Strategischen Rahmen der EU für die Roma wird betont, dass in den marginalisierten Roma-Gemeinschaften ein Potenzial zur Verringerung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels vorhanden ist; das Beschäftigungsgefälle zwischen den Roma und der Allgemeinbevölkerung soll um mindestens die Hälfte verringert werden. Neue Technologien und im Wandel begriffene Arbeitsplätze ermöglichen in der gesamten Union flexiblere Arbeitsregelungen sowie mehr Produktivität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und tragen gleichzeitig zu den „grünen“ Verpflichtungen der Union bei. Diese Entwicklungen bringen auch neue Herausforderungen für die Arbeitsmärkte mit sich, die sich auf die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den effektiven Zugang von Arbeitnehmern und Selbstständigen zu einem angemessenem Sozialschutz auswirken. Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern dafür sorgen, dass diese neuen Formen der Arbeitsorganisation zu hochwertigen Arbeitsplätzen und Beschäftigungsbedingungen mit angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zu aktivem und gesundem Altern führen und dass dabei das bestehende Arbeits- und Sozialrecht aufrechterhalten wird und das europäische Sozialmodell gestärkt wird.