Erwägungsgrund 5 32024D3179
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die oben genannten Produktgruppen im Rahmen der Regelung für das EU-Umweltzeichen beurteilt und bestätigt und im Zuge dessen Lösungen umgesetzt, um die Synergien zwischen den Produktgruppen zu stärken und eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens zu erreichen.