Erwägungsgrund 7 32024D3179
Um die Überarbeitung mit anstehenden Gesetzgebungsinitiativen besser zu koordinieren und die Anstrengungen so weit wie möglich zu bündeln, sollte die Gültigkeit der in den Beschlüssen (EU) 2017/175, (EU) 2018/1702 und (EU) 2019/70 der Kommission festgelegten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens verlängert werden.