Erwägungsgrund 8 32024D3179
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren bleibt und die Marktkontinuität zwischen den jetzigen und den überarbeiteten Fassungen der Kriterien für Lizenzinhaber gewährleistet ist, sollte der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Produktgruppe Beherbergungsbetriebe bis zum 31. Dezember 2027 und für die Produktgruppen Schmierstoffe, grafisches Papier, Hygienepapier und Hygienepapierprodukte bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden.