Art. 3 32019D0040BESCHLUSS (EU) 2019/2231 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2020 (EZB/2019/40)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32024D2546BESCHLUSS (EU) 2024/2546 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (EZB/2024/25)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32025D0451BESCHLUSS (EU) 2025/451 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/461 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis sowie über Personen mit hohem Einkommen zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2) (EZB/2025/7)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32021D1944BESCHLUSS (EU) 2021/1944 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/1997 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2021/48)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32024D2486BESCHLUSS (EU) 2024/2486 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (EZB/2024/24)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.