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Folglich war eine dritte Phase der Interkalibrierung erforderlich, um die Lücken zu schließen und die Vergleichbarkeit der Interkalibrierungsergebnisse rechtzeitig für die im Jahr 2021 fälligen dritten Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete zu verbessern. Die Ergebnisse dieses Verfahrens wurden in den Beschluss (EU) 2018/229 der Kommission aufgenommen. Die Ergebnisse zeigten aber erneut, dass die Interkalibrierung in einigen Fällen nur teilweise erreicht wurde.
Die Interkalibrierung wurde in dieser ersten Phase nicht abgeschlossen. Daher leitete die Kommission eine zweite Phase des Verfahrens ein. Deren Ergebnisse…
Zur Anpassung der Überwachungs- und Einstufungssysteme der Mitgliedstaaten an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt war es notwendig, diese noch…
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Die Kommission hat vier Phasen der Interkalibrierung unterstützt. Nach der gemeinsamen Durchführungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie wurden zur…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gemäß Artikel 13 Absatz 7 der Richtlinie 2000/60/EG erstellten…
Die Behebungsmaßnahmen in Bezug auf die Leistungsziele im Bereich der Kosteneffizienz für den dritten Bezugszeitraum, die Luxemburg in seinem endgültigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.