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Die Interkalibrierung wurde in dieser ersten Phase nicht abgeschlossen. Daher leitete die Kommission eine zweite Phase des Verfahrens ein. Deren Ergebnisse wurden in den Beschluss 2013/480/EU der Kommission aufgenommen, um die Lücken zu schließen und die Vergleichbarkeit der Interkalibrierungsergebnisse rechtzeitig für die im Jahr 2015 fälligen zweiten Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete zu verbessern. Die Ergebnisse zeigten, dass die Interkalibrierung in einigen Fällen nur teilweise erreicht wurde. Außerdem lagen für einige geografische Interkalibrierungsgruppen und biologische Qualitätskomponenten keine Interkalibrierungsergebnisse zur Aufnahme in den genannten Beschluss vor.
Folglich war eine dritte Phase der Interkalibrierung erforderlich, um die Lücken zu schließen und die Vergleichbarkeit der Interkalibrierungsergebnisse…
Zur Anpassung der Überwachungs- und Einstufungssysteme der Mitgliedstaaten an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt war es notwendig, diese noch…
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Wenn eine Vergleichbarkeitsbewertung für eine biologische Qualitätskomponente innerhalb einer geografischen Interkalibrierungsgruppe nach Anhang 2 dieses…
Zur Definition eines der wichtigsten Umweltziele der Richtlinie 2000/60/EG, nämlich eines guten ökologischen Zustands, ist in der Richtlinie ein Verfahren…
Für die Gewinnung der Ergebnisse in Teil 1 von Anhang 1 wurden alle in den Leitfäden dargestellten Interkalibrierungsschritte vollständig abgeschlossen. Teil 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.