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Zur Anpassung der Überwachungs- und Einstufungssysteme der Mitgliedstaaten an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt war es notwendig, diese noch bestehenden Lücken zu schließen und einige der zuvor angenommenen Ergebnisse zu überprüfen. Folglich leitete die Kommission eine vierte Phase der Interkalibrierung ein. Deren Ergebnisse sind in Anhang 1 dieses Beschlusses aufgenommen.
Um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms „Pericles IV“ zur Erreichung von dessen Zielen sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis…
Folglich war eine dritte Phase der Interkalibrierung erforderlich, um die Lücken zu schließen und die Vergleichbarkeit der Interkalibrierungsergebnisse…
Die Interkalibrierung wurde in dieser ersten Phase nicht abgeschlossen. Daher leitete die Kommission eine zweite Phase des Verfahrens ein. Deren Ergebnisse…
Die Kommission hat vier Phasen der Interkalibrierung unterstützt. Nach der gemeinsamen Durchführungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie wurden zur…
Zusätzlich zu der Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2002/49/EG ist die Kommission bemüht, den…
Die Kommission ist der Auffassung, dass Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.