Erwägungsgrund 5 32025D1056BESCHLUSS (EU) 2025/1056 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2933) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Erwägungsgrund 40 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — PRB) sollte eingesetzt werden, um die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der…
Erwägungsgrund 1 32025D1815BESCHLUSS (EU) 2025/1815 DER KOMMISSION vom 12. September 2025 zur Ernennung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum
Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB)…
Erwägungsgrund 7 32022D2256BESCHLUSS (EU) 2022/2256 DER KOMMISSION vom 15. November 2022 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Schweiz auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den dritten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8076) (Nur der deutsche, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Leistungsüberprüfungsgremium, das die Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 bei der Umsetzung des Leistungssystems…
Erwägungsgrund 4 32023D2481BESCHLUSS (EU) 2023/2481 DER KOMMISSION vom 10. November 2023 zur Festlegung indikativer Zielbereiche für die unionsweit geltenden Leistungsziele für das Flugverkehrsmanagementnetz im vierten Bezugszeitraum (2025-2029) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden…