Erwägungsgrund 4 32025D1114
Das Direktorium hat jedes Jahr eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen darüber zu treffen, ob eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestreservepflicht gilt. Zur Erleichterung des Entscheidungsprozesses ist eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Hinblick auf den Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass eine Befugnisübertragung notwendig und angemessen ist, um ein Organ in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit seine Aufgaben zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt.