Erwägungsgrund 4 32025D1217
Die Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law — UNCITRAL) über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren (im Folgenden „Regeln“) sollten bei der Investor-Staat-Streitbeilegung im größtmöglichen Umfang angewendet werden. Was die Union betrifft, so sollten die Regeln für den Vertrag über die Energiecharta gelten.