Art. 1 32025D1270
Die staatliche Beihilfe, die die Republik Estland vom 14. August 2004 bis zum 31. Dezember 2019 in Form eines unter dem Marktwert liegenden Pachtzinses für die Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche zugunsten von Tartu Agro AS gewährt hat und die unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig in Kraft gesetzt wurde, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.