Beschluss (EU) 2025/1295 des Rates vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich einer gemeinsamen Erklärung der Union und des Vereinigten Königreichs im Partnerschaftsrat des genannten Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Um die Ziele des Titels VIII zu erreichen, sollten die Union und das Vereinigte Königreich im Partnerschaftsrat eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie ihre geteilte politische Auffassung darüber zum Ausdruck bringen, dass es angezeigt wäre, die Geltungsdauer des Titels VIII zu verlängern.
Erwägungsgrund 5 32025D1295
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