Erwägungsgrund 7 32025D1295
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf eine gemeinsame Erklärung der Union und des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Partnerschaftsrates festzulegen, in der sie ihre geteilte politische Auffassung darüber zum Ausdruck bringen, dass es angezeigt wäre, die Geltungsdauer des Titels VIII zu verlängern. Dies würde im Einklang mit Artikel 331 Absatz 2 des Abkommens im Rahmen der nachhaltigen Aufrechterhaltung des allgemeinen Gleichgewichts zwischen den Rechten und Pflichten erfolgen —