ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2/2025 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN PARTNERSCHAFTSRATES vom … zur Vorlage einer Auslegung von Artikel 331 Absatz 2 und zur Verlängerung der Geltungsdauer von Teil Zwei Teilbereich Eins Titel VIII (Energie) des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Eine Situation, in der der Partnerschaftsrat erst dann einen Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer des Titels VIII fassen könnte, wenn die Geltungsdauer von Titel VIII bereits geendet hat, könnte zu einer Unterbrechung der Geltung von Titel VIII und damit zu Unsicherheit hinsichtlich des Rechtsrahmens für Handel und Investitionen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Energie und Rohstoffe führen.
Erwägungsgrund 3 32025D1302
Erwägungsgrund 3 32025D1302Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen