ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2/2025 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN PARTNERSCHAFTSRATES vom … zur Vorlage einer Auslegung von Artikel 331 Absatz 2 und zur Verlängerung der Geltungsdauer von Teil Zwei Teilbereich Eins Titel VIII (Energie) des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Die Ziele des Titels VIII bestehen darin, Handel und Investitionen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Energie und Rohstoffe zu erleichtern und die Versorgungssicherheit sowie die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, indem in diesen Bereichen insbesondere ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet wird.
Erwägungsgrund 5 32025D1302
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