Erwägungsgrund 6 32025D1302
Um die Ziele des Titels VIII zu erreichen, ist es sowohl für die Europäische Union als auch für das Vereinigte Königreich angezeigt, ihre Zusammenarbeit im Energiebereich durch die Anwendung des Titels VIII fortzusetzen.
Um die Ziele des Titels VIII zu erreichen, ist es sowohl für die Europäische Union als auch für das Vereinigte Königreich angezeigt, ihre Zusammenarbeit im Energiebereich durch die Anwendung des Titels VIII fortzusetzen.